Herausforderungen der Digitalisierung

FAWZ_Geschäftsführer-Thomas-Enkelmann-Kirsten-Schmitt

Dieser Artikel erschien am 26. Mai 2021 im Spreebote Online.

Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht, auf dem unser Bildungssystem beruht. Schon vor Pandemiezeiten wurde in verschiedenen Gremien die Digitalisierung im Schulbildungssystem angeregt, aber noch nicht so sehr manifestiert. Es war eher eine Ausrichtung in die Zukunft. Einzelne Schulen, die sich schon frühzeitig mit zaghaften Schritten diesem Thema näherten, sind heute die glücklichen Gewinner. Oftmals als Pilotprojekt gefördert, können sie heute alle anderen intensiv unterstützen. Die Digitalisierung, die heute von der Gesellschaft als die Zukunft gepriesen wird, hat aber gerade erst begonnen, und der damit verbundene Aufbruch zu neuen Ufern entfesselt bei Pädagogen, Kindern, Eltern, Erziehern und Lehrern unterschiedliche Emotionen. Es muss einfach an alles gedacht – und auch umgedacht – werden. Es wird Fehler geben, aber Fehler sind nun mal Bestandteil des Lernens und der Weiterentwicklung.

Im Gespräch mit dem Geschäftsführer der FAWZ gGmbH, Thomas Enkelmann, und Marion Micheel, Referentin für Schulentwicklung und Qualität, machten beide deutlich, wie diese Herausforderung der Digitalisierung in ihrem Schulverbund Formen annimmt. Mit der Pandemie kam die Digitalisierung erst richtig in Fahrt, das war dem Homeschooling der Kinder geschuldet, die ja nicht in die Schule kommen konnten. Und da fingen die Probleme an, richtig sichtbar zu werden: Die unterschiedliche technische Ausstattung der Kinder zu Hause und das Internet in Verbindung mit der Schule stellten alle Eltern, Kinder und Lehrer vor die Frage, wie man es zukünftig besser machen kann.

Themen waren dabei WLAN, technische Voraussetzungen, Lehrinhalte, Technik erlernen und vieles mehr. Der Druck der Schüler und Eltern, aber auch der Lehrer wuchs und gab Anlass, sich mit der Komplexität der Bildung noch mehr im Kleinteiligen auseinanderzusetzen. In diesem Chaos der Möglichkeiten muss es ein klares Ziel geben, waren sich Thomas Enkelmann und Marion Micheel einig, das hätte die eigene Erfahrung und die der Pilotprojektler in vielen Fachgesprächen ergeben. Den Lernenden muss ein Instrument an die Hand gegeben werden, was gleichzeitig zwei Prämissen erfüllt: Alle haben das gleiche Gerät und alle sind gleichgestellt, egal aus welchen Blickwinkeln man es betrachtet. Jeder Schüler hat damit die gleichen Grundvoraussetzungen, um seinem Bildungsdrang frei von Problemen der Technik nachzugehen. Tablet und Notebook von Microsoft sind nun die gefeierten Instrumente, mit denen alles möglich ist. Das ist allerdings nur ein Grundbaustein, die Frage der Software sowie der Programme und des ausreichenden WLAN an den Schulen ist grundsätzlich geklärt.

Im Schulverbund der FAWZ gGmbH ist geregelt, dass die Grundschüler der 1. bis 3. Klassen ein Tablet mit altersentsprechenden Programmen bekommen, die Schüler der 4. bis 6. Klassen erhalten ein Notebook mit Erweiterungen. Ab der 7. bis 13. Klasse ist es mit komplexeren Details bestückt und enthält alle erforderlichen Inhalte zum Lernen. Darüber hinaus bekommen die Schüler unterschiedliche Kompetenzen zugeteilt, inwieweit sie auf ihre Netzwerke zugreifen können. Die Eltern müssen allerdings eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, die sich aber minimal gestalten wird. Der Träger übernimmt die Versicherungsleistung, damit die Geräte im Fall der Fälle gesichert sind.

Das Thema Digitalisierung ist mit der technischen Ausstattung bei weitem noch nicht zu Ende gedacht. Im Gespräch zeichnet sich klar ab, dass man die Bildung ganz neu definieren muss – und zwar über den Inhalt.

Referentin Marion Micheel ist der festen Überzeugung, dass es die Aufgabe der Schule ist, die Kinder auf ihr zukünftiges Leben und die Arbeitswelt vorzubereiten. Genau das sei die Aufgabe von Bildung. Dabei spielen natürlich in erster Linie die Lehrer eine große Rolle, denn sie sind es, denen diese große Aufgabe in der Hauptsache zukommt. Sie sind es aber auch, die mehr denn je mit inhaltlichem und technischem Rüstzeug umgehen müssen. Was wiederum bedeutet, dass der Lehrplan neu definiert und umgedacht werden muss. Denn auch die Lehrer müssen geschult werden, für sie eröffnen sich immer mehr Wege bei der Digitalisierung. Es gibt Lehrer, denen fällt die neue Aufgabe leichter als anderen. Zurzeit ist ein Umbruch auf allen Ebenen zu spüren, um diesen zu kompensieren und alle aufkommenden Fragen zu klären, muss noch viel erarbeitet werden – und zwar in Teamleistung.

Die schnell voranschreitende Digitalisierung schürt auch Ängste bei einigen Eltern, denen das viel zu schnell geht. Sie fühlen sich überrannt und würden es lieber sehen, wenn sich die Kinder erst später mit dem Internet und den damit verbundenen Risiken auseinandersetzen würden. Was macht das mit dem Kind? Diese und viele andere Fragen versucht derzeit die Lehrerschaft zu klären. Die Aufklärungsarbeit darf dabei nicht auf der Strecke bleiben, darum ist man bemüht, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen. Derzeit ist das nicht so einfach, schildert Marion Micheel, aber man sei bestrebt, die Eltern im Digitalraum mit Elternbriefen auf dem Laufenden zu halten. Angenehmer wäre es natürlich, wenn man sich dabei gegenübersitzen könnte. Man geht davon aus, dass dies mit den teilweisen Lockerungen bestimmt zukünftig wieder möglich sein wird.

Christoph Ulbricht
Spreebote Online

Aktuelle Informationen zur Corona-Krise

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

laut einer Pressemitteilung vom 15. April 2020 liegen uns folgende aktuelle Informationen zugrunde:

  • Alles Kitas bleiben vorerst bis zum 3. Mai 2020 geschlossen.
  • Die Abitur-Prüfungen bleiben bestehen.
  • Die Schulen werden wieder geöffnet:
    Ab dem 27. April 2020 für die 10. Klassen.
    Ab dem 4. Mai 2020 für die 6. Klassen, die 9. Klassen sowie die 12. Klassen.
    Ebenso die berufsbegleitenden Schulen.

Konkrete Regeln für das Fortsetzen des Unterrichts in den Schulen (Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen etc.) werden noch von oberster Instanz erarbeitet.

Leider können wir Ihnen derzeit noch keine genaueren Informationen liefern. Gedulden Sie sich bitte. Wir informieren Sie, sobald wir Details zum weiteren Verlauf wissen.

Ergänzung vom 21. April 2020
gemäß des Informationsschreibens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) vom 17. April 2020

Hierin heißt es:

„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen […] werden können.

Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.

Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.

Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schulmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. […] Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“

Folgende konkrete Informationsgrundlage liegt für alle Schulen vor:

  1. Ab 20. April 2020 werden die Prüfungen für das schriftliche Abitur zu den bekannten Terminen durchgeführt.
  2. Ab 20. April 2020 setzt die Notbetreuung in den Schulen […] wieder ein.
  3. Ab 20. April 2020 unterstützen die Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler wieder beim häuslichen Lernen durch geeignete Lernangebote, wie dies ohne persönlichem Kontakt mit den an der Schule jeweils verfügbaren informationstechnischen Mitteln möglich ist.
  4. Bis 26. April 2020 bleibt die Durchführung von Unterricht an den Schulen untersagt. 
  5. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, dass die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Abschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet werden.
    Das betrifft Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 der Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie der Förderschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Lernen.
  6. Ab dem 27. April 2020 ist vorgesehen, in den Oberstufenzentren den Unterricht für die Fachoberschulreife (FOS), 2. Jahrgang, in den Prüfungsfächern, Prüfungen Fachschule Sozialwesen (Erzieher), Prüfungen Berufsfachschule Soziales (Sozialassistenten) […] Unterricht in der Berufsschule 3. Lehrjahr (Prüfungsvorbereitung) abzusichern.  Das bedeutet, dass mit Ausnahme der Prüfungsvorbereitung in der Berufsschule kein Unterricht, sondern nur Prüfungen durchgeführt werden.
  7. Ab dem 4. Mai 2020 ist vorgesehen, dass die Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Abschluss anstreben, wieder unterrichtet werden. Das betrifft:
    a. die Jahrgangsstufe 9 an den Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
    b. die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 an den Gymnasien und
    c. die Jahrgangsstufe 12 an den Gesamtschulen und den beruflichen Gymnasien,
        die sich im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

         An den Grundschulen ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 6 wieder zu unterrichten.

     8. Ab dem 11. Mai 2020 ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 5 an den Grundschulen    
         wieder zu unterrichten.“

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern für das Gelingen
Ihrer Abschluss- und Abiturprüfungen alles Gute!

Und das Wichtigste: Bleibt und bleiben Sie gesund!

Das Team der Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH