Berufssprachkurse gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz (DeuFöV)

Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.

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Seit 1. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Berufssprachkurse wurden zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie werden vom BAMF umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnehmenden

  • müssen arbeitssuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Das bedeutet, Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
  1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zurzeit für die vier Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
  2. Bürgerinnen und Bürger der EU.
  3. Deutsche mit Migrationshintergrund.
  • haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
  • Daneben gibt es noch spezielle Kurse für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Kursen erwerben Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie auch an den Berufssprachkursen teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen (Siehe Kosten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung).


Nächste Kurse:

Basiskurs B2 mit Brückenelement – Beginn am 17. April 2023

Zum Öff­nen des Flyers Basiskurs B2 mit Brückenelement (500 Unterrichtseinheiten) kli­cken Sie bitte das PDF-Symbol an.

FAWZ_Flyer_Berufssprachkurs-B2_3.01.2022


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Spezialkurs B1 – Beginn am 5. Dezember 2022

Zum Öff­nen des Flyers Spezialkurs B1 (400 Unterrichtseinheiten) kli­cken Sie bitte das PDF-Symbol an.

FAWZ_Flyer_Berufssprachkurs-B2_3.01.2022


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Inhalt und Ablauf

Die Struktur der Berufssprachkurse ist modular aufgebaut.

Basiskurse

Die Grundstruktur der Berufssprachkurse (gem. § 45 a Aufenthaltsgesetz) stellen die sogenannten Basiskurse dar. Es wird unterschieden zwischen zwei Basismodulen:

  • B1 auf B2
  • B2 auf C1

Spezialkurse

Daneben gibt es noch spezielle Kurse für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Kursen erwerben Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1

Kosten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist kostenlos. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,42 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn des Kurses zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.

Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer Beschäftigung noch:

  • Arbeitslosengeld
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • eine Einstiegsqualifizierung absolvieren.

 Abschlusstest

Alle Kurse enden mit einem Sprachtest, der sogenannten Zertifikatsprüfung. Sollten Sie die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF.


Ansprechpartner und Kontaktdaten

Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH
Frau Schulze
Julius-Pintsch-Ring 25
15517 Fürstenwalde/Spree

E-Mail:
Telefon:
Fax:
i.schulze@v.fawz.de
03361 358406
03361 358402