Deutschkurse für Flüchtlinge 2020

Das Projekt  wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozial-fonds gefördert.

Logo_MSGIVEuropäischer Sozialfonds

 

 

 

 


Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) über die ILB das Ziel, Flüchtlingen als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Integration in qualifizierten Kursen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.

Lesen Sie hier mehr zur Förderrichtlinie.

Wer wird gefördert?

Die Deutschkurse stehen Asylsuchenden sowie Geduldeten offen,

  • die ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
  • die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.
  • die noch keinen Zugang zu den Integrationskursen des BAMF nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes und zu Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG (Spezialkurs unter B1 Niveau nach GER) haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Durchführung von Deutschkursen für Asylsuchende und Geduldete einschließlich Einstufungs- und Abschlusstests sowie Fahrtkosten der Teilnehmenden.

Die allgemeinen Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Unterrichtsstunden, die in sechs Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Der Sprachkurs wird in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Die Deutschkurse vermitteln den Teilnehmenden Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen und sollen zu einem Sprachniveau auf Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) führen.

Spezielle Deutschkurse, die sich gezielt an Analphabeten richten, bestehen aus 900 Unterrichtsstunden, die in neun Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können.

Finden Sie den passenden Kurs unter BAMF-NAVI.

Die Höchstteilnehmerzahl eines Kursabschnitts eines allgemeinen oder speziellen Deutschkurses richtet sich nach den zum Zeitpunkt der ersten Unterrichtsstunde eines Moduls geltenden Regelungen des § 8 oder § 12 der Abrechnungsrichtlinien (AbrRL) des BAMF.

Teilnehmende, die nach einem Deutschkurs den externen Abschlusstest nicht erfolgreich bestehen (Stufe B1 nach GER), können eine Wiederholungsmöglichkeit im Umfang von bis zu drei Modulen von jeweils 100 Stunden in Anspruch nehmen und einmalig den externen Abschlusstest am Ende der Wiederholung erneut ablegen.


Ansprechpartner und Kontaktdaten

Die Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH (FAWZ gGmbH) wurde als koordinierender Träger für die Umsetzung der DFF-Richtlinie 2020 ausgewählt.

An der Durchführung der Kurse können alle Träger teilnehmen, die als Integrationskursträger durch das BAMF zugelassen sind. Anträge richten Sie bitte an:

Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH
Frau Kluge
Julius-Pintsch-Ring 25
15517 Fürstenwalde/Spree

E-Mail:
Telefon:
Fax:
b.kluge@v.fawz.de
03361 760170
03361 760919

Bitte reichen Sie für die Teilnahme folgende Unterlagen ein:

Bitte reichen Sie Ihre Modulabrechnung innerhalb von 4 Wochen mit folgenden Unterlagen ein:


Orientierungshilfe Sprachkurse

Merkblätter

Informationen