Die allgemeine wie auch die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.
Berufsbezogene Sprachförderung
gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz (DeuFöV)
Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthG sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Sie werden vom BAMF umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache, in den daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen müssen Sie den Integrationskurs abgeschlossen haben.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie auch an den Berufssprachkursen teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern.
Ziel der Berufssprachkurse
Nach einem Kurs haben Sie Ihr bereits gutes oder sehr gutes Deutsch noch weiter verbessert. Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit ist größer und Sie können sicherer in der Arbeitswelt kommunizieren. Sie sind vertraut mit allen wichtigen Begriffen rund um den Beruf, in dem Sie arbeiten möchten. Darüber hinaus haben Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf erweitert und die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennengelernt. Somit sind Sie gut auf das Berufsleben vorbereitet, können leichter eine neue Arbeit finden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben.
Teilnahmeberechtigung
Es gibt 2 Möglichkeiten, um eine Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs zu erhalten. Im ersten Fall berechtigt/verpflichtet Sie die zuständige Agentur für Arbeit (AA) bzw. das Jobcenter (JC) zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs. Sobald das Jobcenter die Teilnahmeberechtigung ausstellt, werden Sie in der Regel auch durch eine Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme verpflichtet. Sie erhalten eine Liste von demnächst beginnenden Berufssprachkursen in der Nähe Ihres Wohnortes (sog. KURSNET-Ausdruck). Sie können sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden.
Sollten Sie keine Berechtigung über die AA bzw. das JC haben, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen. Sie erhalten dann eine schriftliche Teilnahmeberechtigung und eine Liste der Kursträger, die in der Nähe Ihres Wohnortes demnächst einen passenden berufsbezogenen Deutsch-Sprachkurs durchführen (KURSNET-Ausdruck). Mit der Teilnahmeberechtigung können Sie sich bei einem Kursträger Ihrer Wahl anmelden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben.
- Eine Berechtigung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bekommen Sie, wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind.
- arbeitsuchend gemeldet sind.
- arbeitslos gemeldet sind.
- sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
- Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen.
- Eine Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen Sie, wenn Sie
- beschäftigt sind.
- zurzeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses ein bestimmtes Sprachniveau benötigen.
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen.
Seit dem 1. August 2019 sind auch arbeitsmarktnahe Gestattete mit unklarer Bleibeperspektive teilnahmeberechtigt, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind und sich seit mindestens drei Monaten gestattet in Deutschland aufhalten.
Kurse
Die Grundstruktur der Berufssprachkurse (gem. § 45 a Aufenthaltsgesetz) stellen die sogenannten Basiskurse dar. Es wird unterschieden zwischen zwei Basismodulen:
- B1 auf B2
- B2 auf C1
Neben den Berufssprachkursen gibt es noch spezielle Kurse für Teilnehmende, die im Integrationskurs das Niveau B1 nicht erreicht haben. Mit diesen Kursen erwerben Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder B1.
Kommende Kurse: Berufssprachkurs B2 mit Brückenelement – Beginn am 5. August 2024
Alle Kurse enden mit einem Sprachtest, der sogenannten Zertifikatsprüfung. Sollten Sie die Zertifikatsprüfung nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, den Test einmal zu wiederholen. Die Teilnahme an der Zertifikatsprüfung (auch die einmalige Wiederholung) ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAMF.
Kosten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.
Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und Ihr zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit Ihrem Ehepartner 40.000 € beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 € pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Die Zahlung kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung das Bestehen der Zertifikatsprüfung nachweisen, erstattet das BAMF Ihnen auf Antrag 50 Prozent des geleisteten Kostenbeitrags. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.
Wenn Sie beschäftigt sind, aber keinen Kostenbeitrag bei Kursbeginn zahlen mussten und den Kurs abbrechen, sind Sie verpflichtet, den Kostenbeitrag für alle Unterrichtsstunden zu entrichten. Nur wenn der Abbruch nicht von Ihnen zu vertreten ist, bleibt der Kurs kostenfrei.
Anmeldung
Sie können sich immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr zu einem Berufssprachkurs anmelden.
- Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a/1b/1c der Verordnung über die berufsbezogene Deutschförderung (DeuFöV)
- Ihr letztes Sprachzertifikat/Ergebnisbogen
- Ihren Bewilligungsbescheid (Asyl-, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II Bescheid)
Kontakt und Ansprechpartner
Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH
Julius-Pintsch-Ring 25 | Haus 4
15517 Fürstenwalde/Spree
- Frau Valentin
- 03361 358422
- 03361 358402
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir eine gendergerechte Form von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies aus rein redaktionellen Gründen geschieht und keinerlei Wertung beinhaltet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf alle Geschlechter.