Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) über die ILB das Ziel, Flüchtlingen als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Integration in qualifizierten Kursen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen. (Richtlinine)
Wer wird gefördert?
Die Deutschkurse stehen Asylsuchenden sowie Geduldeten,
- die ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben,
- nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und
- noch keinen Zugang zu den Integrationskursen des BAMF nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes und zu Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG (Spezialkurs unter B1 Niveau nach GER), haben, offen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Durchführung von Deutschkursen für Asylsuchende und Geduldete einschließlich Einstufungs- und Abschlusstests sowie Fahrtkosten der Teilnehmenden.
Die allgemeinen Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Unterrichtsstunden, die in sechs Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Der Sprachkurs wird in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Die Deutschkurse vermitteln den Teilnehmenden Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen und sollen zu einem Sprachniveau auf Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) führen.
Spezielle Deutschkurse, die sich gezielt an Analphabeten richten, bestehen aus 900 Unterrichtsstunden, die in neun Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können.
Kurs finden unter BAMF-NAVI
Die Höchstteilnehmerzahl eines Kursabschnitts eines allgemeinen oder speziellen Deutschkurses richtet sich nach den zum Zeitpunkt der ersten Unterrichtsstunde eines Moduls geltenden Regelungen des § 8 oder § 12 der Abrechnungsrichtlinien (AbrRL) des BAMF.
Teilnehmende, die nach einem Deutschkurs den externen Abschlusstest nicht erfolgreich bestehen (Stufe B1 nach GER), können eine Wiederholungsmöglichkeit im Umfang von bis zu drei Modulen von jeweils 100 Stunden in Anspruch nehmen und einmalig den externen Abschlusstest am Ende der Wiederholung wiederholen.
Antragstellung
Die Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH (FAWZ gGmbH) wurde als koordinierender Träger für die Umsetzung der DFF-Richtlinie 2020 ausgewählt.
An der Durchführung der Kurse können alle Träger teilnehmen, die als Integrationskursträger durch das BAMF zugelassen sind. Anträge richten Sie bitte an:
Ansprechpartner
Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum gGmbH
Frau B. Kluge
Julius-Pintsch-Ring 25
15517 Fürstenwalde/Spree
Tel.: 03361 760170
Fax: 03361 760919
E-Mail: b.kluge@v.fawz.de
Bitte reichen Sie für jede/n Teilnehmenden folgende Unterlagen ein:
- Antrag (Hilfestellung)
- Nachweis Aufenthaltsstatus (aktuelle Ausweiskopie)
- Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kopie 1. Seite)
- Einwilligungserklärung
Abrechnung
Bitte reichen Sie Ihre Modulabrechnung innerhalb von 4 Wochen ein mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis der Zulassung als Integrationskursträger (Kopie, einmalig)
- Nachweis der Zulassung des Kursleiters (Kopie, einmalig)
- Abrechnung Kursträger (Original)
- Anwesenheitsliste (Original)
- Anwesenheitsliste mit Signatur (Original)
- Nachweis für entschuldigte Fehlzeiten gem. Fehlzeitenkatalog des BAMF (Kopie)
- Abrechnung Fahrkostenpauschale (Original)
- Nachweis der Einstufung (einmalig) (Original)
- Teilnehmerdaten für das Monitoring (einmalig bei Kurseintritt und bei Kursaustritt)
Merkblätter
- Merkblatt zur Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020
- Merkblatt „Grundsätze der Gleichstellung von Männern und Frauen“
- Merkblatt „Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben“
- Merkblatt „Pauschalen im Programm Deutschkurse für Flüchtlinge 2020“
Informationen
Orientierungshilfe Sprachkurse