Behindertenspezifische Berufsvorbereitung (BvB-Reha)

Behinderten Menschen soll nach §4 Abs. 1 SGB IX unabhängig von der Ursache der Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend der Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert, die persönliche Entwicklung ganzheitlich gefördert und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.

Behindertenspezifische Berufsvorbereitung (BvB-Reha)

In der behindertenspezifischen Berufsvorbereitung (BvB-Reha) wird vorrangig die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, auch die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel der BvB-Reha sein.

Unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit gehört es zu den wichtigsten Aufgaben den behinderten jungen Menschen,

  • die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten
  • sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen
  • die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln
  • möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern

Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen mit Behinderungen,

  • die wegen ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung im Sinne § 35 SGB IX für behinderte Menschen angewiesen sind
  • die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen
  • denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist
  • deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen (Steigerung der Vermittelbarkeit)

Darunter fallen auch junge Menschen mit komplexem Förderbedarf,

  • bei denen persönliche Rahmenbedingungen und die familiäre Situation verstärkt berücksichtigt werden müssen
  • bei denen vor Maßnahmebeginn zwar keine eindeutige positive Prognose zur Herstellung der Ausbildungsreife vorliegt, die Aufnahme einer Ausbildung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist und die vor Maßnahmebeginn ausreichend motiviert und stabilisiert sind, um eine regelmäßige Teilnahme sicherzustellen

Zielsetzung

  • Wir unterstützen Euch bei Eurer Berufswahl
  • Wir testen Eure Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich Eures Berufswunsches
  • Unser Ziel ist es, Euch den Einstieg in Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen

Aufbauend auf Eure Stärken bieten wir vielfältige Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten:

  • Berufsorientierung/Berufswahl
  • Berufliche Grundfertigkeiten
  • Betriebliche Qualifizierung
  • Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung
  • Bewerbungstraining
  • Sprachförderung
  • Allgemeiner Grundlagenbereich und nachträglicher Erwerb des Hauptschul­abschlusses

Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit besteht für Euch auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Eignungsanalyse, in der Ihr Eure beruflichen Interessen mit persönlichen Stärken und Fähigkeiten abgleichen könnt.

Während der Maßnahme stehen Euch ein Bildungsbegleiter für alle Fragen zur beruflichen Integration sowie erfahrene Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen beratend und unterstützend zur Seite.

Mögliche Berufsfelder in der behindertenspezifischen Berufsvorbereitung sind:

  • Berufe im Handel und rund um Transport, Lager und Logistik
  • Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe, rund um den Haushalt sowie rund um Sauberkeit und Hygiene
  • Berufe mit Farben und Lacken
  • Berufe mit Holz

Förderdauer

Die individuelle Gesamtförderdauer beträgt maximal 12 Monate. Für junge Menschen mit Behinderung, die ausschließlich für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen beträgt die maximale Förderdauer 18 Monate.

Bei Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme kann die Maßnahme jederzeit beendet werden.

Beratung & Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder PRO-Arbeit kommunales Jobcenter Oder-Spree (KJC). Bitte nutzt die dort vermittelten Kontaktdaten zur individuellen Beratung. Euer Ansprechpartner des Ausbildungszentrums wird Euch helfen und die notwendigen Fragen klären.