Prüfungsgebühren

Die Schweißtechnische Kursstätte erhebt für die im Zusammenhang mit den Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden Kosten Gebühren, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt wurden. Die Gebühren liegen in schriftlicher Form vor und können auf Wunsch in der Bildungseinrichtung eingesehen oder angefordert werden.

Übersicht aller Prüfungsgebühren

Im Rahmen von Fertigungsschulungen und Wiederholungsprüfungen mit der Prüfungsabnahme nach DIN EN ISO 9606-1 sind die Gebühren für folgende Verfahren auf Anfrage erhältlich:

  • E-Blech / E-Rohr
  • MAG-Blech / MAG-Rohr
  • WIG-Blech / WIG-Roh

Hochlegierte Stähle:

  • MIG-Blech / MIG-Rohr
  • WIG-Blech / WIG-Rohr

Die Preise für die Werkstoffe Baustahl, Feinkornbaustähle, warmfeste Baustähle und nichtrostende Baustähle werden Ihnen ebenfalls auf Anfrage schriftlich mitgeteilt.

Die Prüfungsabnahme erfolgt nach der ISO 9606-1 (Stahl) bzw. auf Wunsch nach einer anderen Norm. Die Prüfungsabnahme erfolgt durch den Prüfer des PZA Berlin-Brandenburg bzw. auf Wunsch durch die TÜV Rheinland-Group nach Druckgeräterechtlinie.

Fördermöglichkeiten

Nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nach SGB III / SGB II möglich.

Die Maßnahmen sind zertifiziert durch die HZA nach SGB III / AZAV.

Weitere Gebühren

Die Prüfungsgebühr wird für den Tag der Prüfung gerechnet. Jede weitere Zeit der Vorbereitung bzw. Fertigungsschulung wird mit dem Stundensatz des jeweiligen Verfahrens berechnet.

Die Prüfgebühr berücksichtigt die anfallenden Kosten pro Tag für eine Prüfung. Werden an einem Prüfungstag mehrere Prüfstücke geschweißt, so werden für jedes weitere Prüfstück 65% dieser Gebühr berechnet.

Auf alle Prüfungen, die durch andere Prüforgane (z.B. TÜV, DB) abgenommen werden, wird eine Gebühr von 50,00 € fällig.

In der Prüfungsgebühr sind enthalten:

  • Arbeitsplatz mit Schweißgeräte
  • Prüfhalbzeuge (Rohr, Blech)
  • Schweißzusätze
  • technische Gase
  • Energiekosten
  • Betreuungskosten Schweißlehrer
  • Fachkundeprüfung
  • Sichtbewertung- und Bruchbewertung
  • Prüfbescheinigung sowie Prüfgebühr für den Prüfer.

Wird ein weiteres Prüfverfahren aufgrund anderer Regelwerke erforderlich (z.B. Durchstrahlungsprüfung), werden 50,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei Wanddicken größer 12 mm und bei Rohrdurchmesser größer 100 mm werden jeweils 25,00 € zusätzlich erhoben.

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