Die Schweißtechnische Kursstätte erhebt für die in Zusammenhang mit den Qualifizierungsmaßnahmen entstehenden Kosten Prüfungsgebühren, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt wurden.
Die Gebühren liegen in schriftlicher Form vor und können auf Wunsch in der Bildungseinrichtung eingesehen oder von ihr angefordert werden.
Übersicht aller Prüfungsgebühren
Im Rahmen von Fertigungsschulungen und Wiederholungsprüfungen mit der Prüfungsabnahme nach DIN EN ISO 9606-1 sind in einer Gebührenordnung festgelegt:
Die Preise für die Werkstoffe
- Baustahl
- Feinkornbaustähle
- Warmfeste Baustähle
- Nichtrostende Baustähle
Die Preise werden Ihnen auf Anfrage schriftlich mitgeteilt.
Weitere Gebühren
Die Prüfungsgebühr wird für den Tag der Prüfung gerechnet. Jede weitere Zeit der Vorbereitung bzw. Fertigungsschulung wird mit dem Stundensatz des jeweiligen Verfahrens berechnet.
Die Prüfgebühr berücksichtigt die anfallenden Kosten pro Tag für eine Prüfung. Werden an einem Prüfungstag mehrere Prüfstücke geschweißt, so werden für jedes weitere Prüfstück 65% dieser Gebühr berechnet.
Auf alle Prüfungen, die durch andere Prüforgane (z.B. TÜV, DB) abgenommen werden, wird eine Gebühr von 50,00 € fällig.
In der Prüfungsgebühr sind enthalten:
- Arbeitsplatz mit Schweißgeräte
- Prüfhalbzeuge (Rohr, Blech)
- Schweißzusätze
- technische Gase
- Energiekosten
- Betreuungskosten Schweißlehrer
- Fachkundeprüfung
- Sichtbewertung- und Bruchbewertung
- Prüfbescheinigung sowie Prüfgebühr für den Prüfer.
Wird ein weiteres Prüfverfahren aufgrund anderer Regelwerke erforderlich (z.B. Durchstrahlungsprüfung), werden 50,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Wanddicken größer 12 mm und bei Rohrdurchmesser größer 100 mm werden jeweils 25,00 € zusätzlich erhoben.
Hier geht es weiter zu Kontakt und Anmeldung.